Die Unfallversicherung ist über den Beitag mit dem Landessportbund Thüringen und der AchenMünchener Versicherung AG abgeschlossen und stellt nur ein Grundversicherungsschutz dar.
Um eine Unterversicherung auszuschließen, weisen wir darauf hin, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Dies liegt aber in Ihren Ermessen.
Bei Fragen dazu, kontaktieren Sie uns bitte!
Falls Sie mit einer dauernden Beeinträchtigung rechnen, beachten Sie bitte folgende wichtige Hinweise:
Voraussetzung für eine Invaliditätsleistung ist, dass ein unfallbedingter Dauerschaden innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und nach weiteren 6
Monaten ärztlich festgestellt ist.
Den Anspruch auf Invaliditätsleistung müssen Sie bis 18 Monate nach dem Unfall geltend machen. Bitte melden Sie den Anspruch schriftlich an, und richten Sie das Schreiben an die im Briefkopf
genannte Anschrift. Wir stellen Ihnen dann gerne ein Formular für die ärztliche Feststellung zur Verfügung. Wird die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität versäumt, besteht kein
Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Versäumen Sie die Frist für die Geltendmachung der Invalidität, kann dies ebenfalls zum Verlust des Anspruches führen.
Versicherungsparameter – Zusammenfassung
Grundsätzlich sind alle Sportfahrten mit mündlichem oder schriftlichem Auftrag versichert. Versichert sind Unfälle oder Schäden mit PKW bis 3,5 to, Krafträder und Anhänger, die „selbst verschuldet“ sind und nicht von Kasko- oder Haftpflichtversicherungen zu regulieren sind.
Versichert sind alle o.g. Fahrzeuge egal ob die Eigentümer und Fahrer Mitglieder in unserem Sportverein sind. Also auch Nichtmitglieder sind versichert. (Eltern, Oma, Opa usw.)
Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung für diese Fahrzeuge sind nicht erforderlich.
Wichtig: Versicherungsschutz besteht nur, wenn am Unfallort die Polizei zur Aufnahme des Schadens hinzugezogen wurde. Kann die Polizei den Unfallort in Ausnahmefällen nicht aufsuchen, ist der Unfall unmittelbar am Schadentag der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Erster Ansprechpartner bin ich, oder direkt das
Servicebüro Sportversicherungen des LSB Thüringen
Telefon: 0361 22524-18 / Fax: 0361 22510-72
Der Nachweis darüber, ob ein Vereinsauftrag vorliegt, ist der schriftliche Auftrag oder bei mündlicher Auftragserteilung, die schriftliche Bestätigung von zwei Vorstandsmitgliedern oder der Kassenwart und der Abteilungsleiter. Weiterhin ist anhand von Spielplänen oder Ausschreibungen usw. nachzuweisen, dass eine Vereinsfahrt im Sinne der Versicherungsbedingungen vorgelegen hat. Einschränkung: es werden nur 2 Versicherungsfälle pro Jahr reguliert!
Versicherungsschutz auf dem Weg zu und von satzungsgemäßen Veranstaltungen ist im Rahmen des Sportversicherungsvertrages gegeben. Versichert gilt der direkte Weg, unabhängig davon, ob man zu Fuß, mit dem Fahrrad oder PKW unterwegs ist.
Hier besteht der Versicherungsschutz nur für Vereinsmitglieder.
Also bei einer Sportfahrt sind nur die Insassen versichert, die Mitglied im Verein sind.
Gerhard Kross, Stand 29.10.2011 (Auszug aus „Thüringen –Sport“ 5/2011